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Chronologie der wirtschaftlichen Restriktionen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie

 
im Jahr 2020

 

8. März
Empfehlung zur Absage von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern

19. März
Inkrafttreten des ersten harten Lockdowns: Der Einzelhandel wird behördlich geschlossen. Davon ausgenommen sind lediglich der Handel mit Waren des täglichen Bedarfs sowie Reparaturdienste. Bildungseinrichtungen stellen auf distance-learning um, Kitas schließen. Die Grenzen zu den Nach-barstaaten werden verstärkt kontrolliert.

23. März
Die Maßnahmen werden verschärft. Das Gastgewerbe sowie Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden geschlossen. Lediglich die Mitnahme von Speisen und Getränken bzw. die Inanspruchnahme von medizinisch notwendigen Diensten ist gestattet. Ferner werden Abstands- und Hygienevorgaben erlassen. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein oder mit einer weiteren Person sowie im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Teilnahme an erforderlichen Terminen, individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft bleiben jedoch weiter möglich. Es wird nahegelegt „wo immer es möglich ist“ das Arbeiten ins Home Office zu verlagern. Einige Unternehmen fahren zwischenzeitlich die Produktion herunter.

20. April
Erste Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen treten in Kraft: In den meisten Ländern dürfen Einzelhändler mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter wieder öffnen. In Berlin, Brandenburg und Sachsen wird der Schulbetrieb wieder aufgenommen.

29. April
Das verpflichtende Tragen eines Mund- und Nasen-Schutzes (NMS-Masken) im Einzelhandel sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln ist in den meisten Ländern zwischenzeitlich gesetzlich normiert.

04. Mai
Öffnung des gesamten Einzelhandels sowie weiter Teile der persönlichen Dienstleistungen. Der Schulbetrieb wird auch in den übrigen Ländern wieder hochgefahren.

11. Mai
Gastronomie und Hotellerie öffnen wieder unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln sowie einer Registrierungspflicht. Ebenso nehmen Fitnessstudios, Fahrschulen etc. den Betrieb wieder auf.

15. Juni
Weitere Lockerungen treten in Kraft. So können etwa Kontaktsportarten im Freien und auch in Sporthallen beinahe wieder wie vor der Coronakrise ausgeübt werden.

08. August
Einführung einer Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten.

02. November
„Lockdown light“ tritt in Kraft: Die Gastronomie muss schließen (ausgenommen Kantinen), nur die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause ist erlaubt. Es darf keine touristischen Übernachtungen geben. Freizeit-, Sport- und Kulturveranstaltungen werden weitestgehend verboten. Es gilt wieder ein Kontaktverbot. In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen – maximal zehn Personen.

16. Dezember
Zweiter harter Lockdown: Das öffentliche Leben in Deutschland wird wieder heruntergefahren. Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf schließt, nur die Abholung von Waren ist erlaubt. Das Kontaktverbot wird verschärft. Erlaubt sind nur noch Treffen zwischen zwei Haushalten mit maximal fünf Personen. Die Maßnahmen des dritten harten Lockdowns gelten bis einschließlich 24. Jänner 2021.

im Jahr 2021

 

19. Jänner
Verlängerung des Lockdowns bis 14. Februar.

22. Jänner
Einreisebeschränkungen für Personen aus Hochrisikogebieten, u.a. Tschechien.

10. Februar
Verlängerung des Lockdowns bis 7. März.

14. Februar
Die Bundesregierung erklärt Tschechien und Tirol zu "Virusmutationsgebieten" und führt Kontrollen an den jeweiligen Grenzen ein. Stundenlange Wartezeiten an den Grenzen sind die Folge.

1. März
Nach zweieinhalb Monaten haben Friseure wieder geöffnet.

3. März
Verlängerung des Lockdowns bis 28. März. Zugleich wird ein Öffnungsplan festgelegt. Er besteht aus fünf Schritten, gekoppelt an die aktuellen Inzidenzwerte.

6. März
In Deutschland verkaufen Discounter erstmals Corona-Selbsttests. In Aldi-Filialen sind die Tests bis Mittag ausverkauft. Lidl bietet die Schnelltests für daheim online an, die Lidl-Webseite bricht wegen des Ansturms vorübergehend zusammen.

8. März
Blumenläden, Gartenmärkte und Buchhandlungen dürfen wieder öffnen, außerdem können weitere körpernahe Dienstleistungen wieder Kunden empfangen. Die Kontaktbeschränkungen werden etwas gelockert: Nun dürfen sich wieder maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen.

23. März
Bund und Länder beschließen nach langen Verhandlungen einen harten Lockdown über Ostern.

24. März
Bundeskanzlerin Merkel hat den Beschluss zu einer „Osterruhe“ zurückgenommen.

24. April
Die bundesweite "Corona-Notbremse" ist in Kraft getreten. In Abhängigkeit der aktuellen Inzidenzwerte kommt es auf Bundesländerebene zu: Kontaktbeschränkungen, Schließung des Handels bis auf Geschäfte des täglichen Bedarfs, der Kultureinrichtungen und körpernaher Dienstleistungen bis auf Friseurbesuche und Fußpflege, Einschränkungen bei Freizeit- und Sportmöglichkeiten, Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 Uhr und 5 Uhr, kein Präsenzunterricht und verpflichtendes Homeoffice (wenn möglich).

7. Mai
Die Erleichterungen für Geimpfte und Genesene nehmen im Bundesrat die letzte Hürde und sind nun beschlossen.

13. Mai
Bundesweit gelten neue Regeln für die Einreise aus mehr als 100 Ländern. Genesene und vollständig gegen Covid-19 Geimpfte müssen nicht mehr in Quarantäne und auch keinen negativen Coronatest vorlegen.

7. Juni
Wegfall der Impfpriorisierung.

14. Juni
In Apotheken ist jetzt ein digitaler Impfnachweis erhältlich.

30. Juni
Die „Bundesnotbremse“ läuft aus.

1. Juli
Der EU-weit gültige Impfausweis soll ab sofort Reisen innerhalb der EU erleichtern.

29. Juli
Die Bundesregierung einigt sich auf eine Testpflicht für Reiserückkehrer. Einreisen dürfen ab 1. August nur Genesene, Geimpfte und Getestete.

23. August
Es tritt die sogenannte 3G-Regel in Kraft. Bei einer Inzidenz über 35 sind Innenräume wie beim Friseur, im Restaurant, in Schwimmbädern oder Fitnessstudios nur noch Geimpften, Genesenen oder Getesteten zugänglich.

14. September
Immer mehr Bundesländer setzen auf die sogenannte 2G-Option. Sie gilt ab sofort in Sachsen-Anhalt und bald auch in Sachsen. Unternehmen können dann festlegen, nur noch geimpfte oder genesene Erwachsene in ihre Einrichtungen oder zu ihren Veranstaltungen zu lassen, Abstandsregeln und Maskenpflicht dürfen dann aufgehoben werden.

11. Oktober
Die „Bürgertest“ genannten Antigen-Schnelltests auf das Coronavirus sind nicht mehr allgemein gratis. Ausnahmen gibt es etwa für Kinder unter 12 Jahren und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

27. Oktober
Nach Bundesgesundheitsminister Spahn sprechen sich auch SPD, Grüne und FDP dafür aus, die "epidemische Lage von nationaler Tragweite" am 25. November auslaufen zu lassen. Für den Winter soll eine Übergangsregelung gelten. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer drängt auf eine Ausweitung der 2G-Regeln.

12. November
Österreich, Tschechien und Ungarn sind neue Hochrisikogebiete.

13. November
Deutschlandweit sind wieder kostenlose Corona-Schnelltests für alle möglich.

18. November
Der Bundestag billigt das neue Infektionsschutzgesetz. Es gilt flächendeckend die 3G-Regel, wobei die Bundesländer auch künftig mit schärferen Maßnahmen in Eigenregie handeln können, allerdings sollen Ausgangssperren oder das generelle Verbot für Veranstaltungen oder Versammlungen ausgeschlossen sein.

24. November
Bundeswehrsoldaten und -soldatinnen müssen künftig gegen das Coronavirus geimpft sein.

2. Dezember
Die geschäftsführende Bundesregierung, die mögliche künftige Ampel-Regierung und die Länder vereinbaren bundesweite Einschränkungen für Ungeimpfte. Dazu zählen etwa Kontaktbeschränkungen, auch der Zugang zum Einzelhandel, zu Kinos oder Gaststätten wird eingeschränkt. Beschlossen wird zudem eine Impfpflicht für alle Beschäftigten in Krankenhäusern und in Pflegeeinrichtungen.