BRANCHENRADAR.com Marktanalyse GmbH

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für WERKLEISTUNGEN der BRANCHENRADAR.com Marktanalyse GmbH

Fassung: 1.2. gültig ab 1. Juli 2021

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1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung sämtlicher Werkleistungen („Leistungen“) von BRANCHENRADAR.com Marktanalyse GmbH, A-1070 Wien, Wimbergergasse 14-16 („BR“).

1.2. Sämtliche – auch zukünftige – Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Mit der Erteilung des Auftrages erklärt der Klient, dass ihm diese Geschäftsbedingungen bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder sie ergänzende Bedingungen des Klienten werden ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, BR stimmt einer solchen Abweichung oder Ergänzung ausdrücklich schriftlich zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch, wenn BR in Kenntnis derartiger Bedingungen Leistungen an den Klienten vorbehaltlos ausführt.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von BR, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Annahme eines Angebotes kann vom Auftraggeber mündlich oder schriftlich erfolgen und wird von BR in jedem Fall per e-mail bestätigt, unberücksichtigt davon, ob gesondert ein Werkvertrag aufgesetzt wird.

 

3. Fremdleistungen

3.1. BR ist nach freiem Ermessen berechtigt, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen. 

 

4. Termine

4.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich zu vereinbaren. BR bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung des vereinbarten Termins durch BR berechtigt den Klienten erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er BR eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an BR.

4.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens BR.

4.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von BR – entbinden BR jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Klient mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen) in Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzuges verschoben.

 

5. Rücktritt vom Vertrag

5.1. BR ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird, berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggebers bestehen und dieser auf Begehren von BR weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von BR eine taugliche Sicherheit leistet.

5.2. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber behält sich BR das Recht vor, dem Klienten bereits entstandene Kosten sowie den kalkulatorischen Gewinn (das ist jener Gewinn, den BR erzielt hätte, wenn die Leistungen wie vereinbart vollständig erbracht worden wären) in Rechnung zu stellen.

 

6. Preise und Zahlung

6.1. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2. Rechnungen von BR sind – wenn nicht anders vereinbart – abzugsfrei innerhalb von 14 Tagen ab dem Rechnungs-datum zahlbar. Zahlungen gelten mit dem Tag ihrer Gutschrift auf dem Konto von BR als eingegangen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers behält sich BR das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen. Vereinbarte - von diesen Geschäftsbedingungen abweichende - Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform und gelten immer nur für einen Auftrag des Klienten.

6.3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen von BR aufzurechnen, außer die Forderung des Klienten wurde von BR schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Klienten wird ausgeschlossen.

 

7. Urheberrecht

7.1. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass sämtliche Urheberrechte und Schutzrechte an allen in Ausführung des Auftrages geschaffenen Produkten (Studien, Daten, Auswertungen, Analysen) bei BR verbleiben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was in irgendeiner Weise die Eigentums-, Urheber- oder Schutzrechte von BR an den Produkten beeinträchtigen könnte.

7.2. Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, von BR auf der Referenzliste angeführt zu werden.

7.3 BR ist berechtigt, Studienauszüge als Case Study auf der Homepage und in Druckform in Leistungsprofilen zu veröffentlichen. Der Name des Auftraggebers ist dabei zu unterdrücken, zu schwärzen oder in sonst einer Form unkennbar zu machen, sodass für Dritte keine Rückschlüsse auf den Auftraggeber möglich sind.

 

8. Datenschutz

8.1. BR verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Geheimhaltung aller im Zuge der Ausführung eines Auftrages vom Auftraggeber erhaltenen internen Informationen, außer der Auftraggeber entbindet BR schriftlich von dieser Verpflichtung. Eine in diesem Zusammenhang stehende Haftung für Fremdverschulden – etwa durch ehemalige Beschäftigte – wird allerdings dezidiert ausgeschlossen.

 

9. Haftung, Irrtum

9.1. Die Erbringung der Werkleistung erfolgt mit der erforderlichen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. BR haftet jedoch nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übergebenen Informationen, Analysen und Darstellungen. Gewähr-leistungs- und Schadenersatzansprüche – sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von BR beruhen – wegen unrichtigen oder unvollständigen Inhalten oder Ergebnissen der Produkte sind daher ausgeschlossen.

9.2. Die Geltendmachung eines Irrtums, von Verkürzung über die Hälfte, des Wegfalls oder einer Änderung der Geschäftsgrundlage, ist einvernehmlich ausgeschlossen.

 

10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf.

10.2. Erfüllungsort ist Wien.

10.3. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen BR und dem Klienten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag wird das für den Sitz von BR örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

 

11. Sonstiges

11.1. Geschäftssprache ist Deutsch. Die Verrechnung erfolgt in Euro.

 

12. Schlussbestimmung

12.1. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift. Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

12.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche wirksame Bestimmung, die der unwirksamen nach deren Sinn und Zweck am nächsten kommt. An Stelle der fehlenden tritt eine solche wirksame Bestimmung, die die Parteien nach dem Vertragszweck vereinbart hätten, wäre ihnen die Lücke bewusst gewesen.

 

 

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Friedrich-W. Dauphin GmbH & Co KG, Offenhausen Möbel | EinrichtungDeutschland
Gala-Lusit-Betonsteinwerke GmbH, HannoverBaustoffeDeutschland
GARDENA GmbH, UlmGartentechnikDeutschland
GEALAN Fenster-Systeme GmbH, OberkotzauBauelemente | BeschattungDeutschland
Gerflor FEAG AG, StäfaMöbel | EinrichtungSchweiz
Glutz AG, Solothurn SicherheitstechnikSchweiz
Gretsch-Unitas AG, RüdtlingenBeschlags- und BefestigungstechnikSchweiz
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